Die CSU Stein begrüßt Stärkung der Rechte des Stadtrates
In der zweiten Sitzung des Steiner Stadtrates in dieser Wahlperiode stand die
Geschäftsordnung im Mittelpunkt. Hier wurde eine Stärkung der Rechte des Stadtrats gegen
die Stimmen des Ersten Bürgermeisters und der Steiner Bürger-Gemeinschaft durchgesetzt.
Zukünftig sollen die Stadträtinnen und Stadträte zur Vorbereitung auf Sitzungen und zum
Erstellen von Anträgen ein Einsichtsrecht in die Akten der Verwaltung haben. Die
Bearbeitung von Anträgen wurde beschleunigt. Sie gehen künftig direkt in die Ausschüsse
und müssen in einer Frist von drei Monaten beraten werden. Auch die Stellung der
Referentinnen und Referenten wurde mit einem Informations- und Einsichtsrecht und der
Möglichkeit eines eigenen Budgets gestärkt.
Für die Bürger wird es mehr Transparenz und Informationsmöglichkeiten geben. Die
Beschlussvorlagen für die einzelnen Tagesordnungspunkt werden künftig im Vorfeld der
Sitzungen im Bürgerinformationssystem veröffentlicht, natürlich unter Einhaltung des
Datenschutzes.
Die Geschäftsordnung regelt u.a. den Zuständigkeitsbereich des Stadtrates, die
Zusammenarbeit im Stadtrat, die Aufgaben und Rechte des Bürgermeisters und die der
Referentinnen und Referenten. Sie wird in jeder Wahlperiode neu verabschiedet.
Die CSU Stein begrüßt die beschlossenen Änderungen und die damit einhergehende Stärkung
der kommunalen Selbstverwaltung. Die Stadträtinnen und Stadträte erhalten mehr Rechte und
mehr Verantwortung. Bürgerinnen und Bürger haben es leichter, sich im Vorfeld über die
Inhalte der einzelnen Sitzungen zu informieren.
Somit ist der erste Schritt zu mehr Bürgernähe und Transparenz, wie im CSU-Wahlprogramm
gefordert, gemacht worden.
Bertram Höfer Norbert Stark
2. Bürgermeister CSU-Fraktionsvorsitzender